Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen Christian Wartusch (staatl. geprüfter Skilehrer, staatl. geprüfter Berg- und Skiführer, D- Trainer, geprüfter Snowboardlehrer, Langlauflehrer-Anwärter, Canyoningguide, Seilzugangstechniker Level 2) als konzessionierter Skilehrer (Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 12.10.2011) (in der Folge kurz: Christian Wartusch) und den Kunden diese AGB´s. Der Arbeitsbereich des Unternehmers per se ist die Tätigkeit als Schneesportlehrer.
Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Skilaufes, Rennlauf, Skilanglaufes und Snowboard sowie das Führen und Begleiten beim Skilauf, Snowboard, Skitouren, Bergtouren, Hochtouren, Klettern, Eisklettern, Wanderungen, und Canyoning Festgehalten wird, dass Christian Wartusch keine Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges übernimmt.
2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisanfragen und Preise
Reservierungen für Privat und Gruppenkurse können via E-Mail oder telefonisch durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach Bestätigung durch Christian Wartusch als fest gebucht. Die Angebote des Christian Wartusch sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich seine Auftragsbestätigung maßgebend; Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch Christian Wartusch. Alle von Christian Wartusch genannten Preise sind in Euro und sofern nichts anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen; Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
3. Zahlungsbedingungen
Für abgeschlossene Verträge ist das Entgelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für die durchzuführende Dienstleistung direkt an Christian Wartusch zu bezahlen. Mangels gegenteiliger Vereinbarung ist der Gesamtbetrag bis spätestens 17:00 Uhr am Tag vor Beginn der Dienstleistung zu bezahlen. Bei Buchung der Dienstleitung am Tag vor deren Durchführung gilt vorgenanntes. Bei Buchung der Dienstleistung nach 17:00 Uhr respektive am selben Tag ist der gesamte Rechnungsbetrag unter einem an Christian Wartusch direkt zu Beginn der Dienstleistung zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug durch den Besteller ist Christian Wartusch berechtigt, Verzugszinsen nach geltendem Recht einzufordern und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
4. Allgemeine Teilnahmebestimmungen
Der Vertragspartner hat Christian Wartusch über seine Fähigkeiten und Erfahrungen im Skilauf, Skilanglauf, Snowboard, Klettern, Bergsport und Canyonig sowie im alpinen respektive hochalpinen Gelände wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbstständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er Christian Wartusch über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären.
Vor Beginn jeder Unterrichtseinheit ist durch den Vertragspartner selbstständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Bei Kurseinheiten im alpinen respektive hochalpinen Gelände ist für die erforderliche, dem neusten Stand der Technik entsprechende und geprüfte Sicherheitsausrüstung (LVS Gerät, Sonde, Lawinenschaufel,Rucksack etc.) zu sorgen.
Christian Wartusch übernimmt Gruppen bis 10 Personen. Bei einer allfälligen Überbuchung der Gruppenkurse des Vertragspartners ist Christian Wartusch berechtigt diesen an von ihm gewählte, seiner Ausbildung entsprechende Subunternehmer zu übergeben, für welche er jedoch nicht haftet.
Mangelt es dem Vertragspartner an seinen Kenntnissen und Fähigkeiten ist Christian Wartusch berechtigt diesen vom Unterricht auszuschließen oder an einen von ihm gewählten, seiner Ausbildung entsprechenden Subunternehmer zu übergeben, für welchen er nicht haftet. Der Vertragspartner hat die Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist Christian Wartusch zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.
Im Übrigen hat der Vertragspartner sämtliche Anweisungen zu befolgen, widrigenfalls Christian Wartusch berechtigt ist das Vertragsverhältnis mit sofortigen Wirkung aufzulösen.
Die Teilnahme an Dienstleistungen von Christian Wartusch unter Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt Christian Wartusch zur umgehenden Vertragsauflösung.
Der Vertragspartner hat in den obgenannten Fällen keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgeltes.
5. Haftungsbestimmungen
Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Christian Wartusch haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden welche direkt mit seiner Tätigkeit als konzessionierter Skilehrer, Berg- und Skiführer oder Canyonigführer im Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
6. Gewährleistung
Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort direkt gegenüber Christian Wartusch bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgeltes. Ansprüche gegen Christian Wartusch sind spätestens 4 Wochen nach entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
7. Rücktritt
Bei Rücktritt des Vertrages innert nachstehender Zeiträume sind folgende aliquote Anteile des gesamten Entgeltes zu bezahlen:
4 Wochen: 20 %
3 Wochen: 30 %
2 Wochen: 40 %
1 Woche: 60 %
3 Tage: 70 %
24 Stunden: 100 %
Die Rückerstattung des Entgeltes respektive der Entfall der Bezahlung des Entgeltes ist nur bei Unfall, Krankheit (Vorlage eines ärztlichen Attestes) oder sonstigen schwerwiegenden und zu bescheinigenden Gründen möglich.
Der in gegebenem Fall rückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistung für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich jedoch dabei die Tagessätze erhöhen.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung des Entgeltes und ist dieses in voller Höhe zu entrichten.
Bei witterungsbedingten Kursausfällen (höhere Gewalt) oder Ersatzprogramm erfolgt keine Rückerstattung des geleisteten Entgeltes und ist dieses in voller Höhe zu entrichten. Zudem ist Christian Wartusch berechtigt in einem solchen Falle die Kurseinheit zu verschieben oder abzusagen.
Im Falle der Verhinderung von Christian Wartusch (Krankheit, Unfall, sonstige zu berücksichtigungswürdigen Gründen) ist er berechtigt die Kurseinheit zu verschieben, abzusagen oder an einen, seiner Ausbildung entsprechenden Subunternehmer, für welchen er nicht haftet, weiterzugeben. Kommt es aus vorgenannten Gründen nicht zum Verrichten der Dienstleistung durch Christian Wartusch oder einen von ihm benannten Subunternehmer, hat der Vertragspartner das Recht den auf die ausgefallene Kurseinheit entfallenen, aliquoten Betrag des gesamten Entgeltes zurückzuverlangen.
8. Erfüllungsort
Gemeinde 6764 Lech am Arlberg
9. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für die Gemeinde 6764 Lech am Arlberg zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
10. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
12. Rücktrittsrecht
12.6 Existiert im Herkunftsland des Kunden eine Reisewarnung wegen COVID-19 oder ähnlicher Epidemien/Pandemien uä, die auch das Gebiet der Dienstleistungserbringung umfasst, ist der Kunde bei allgemeiner Vorhersehbarkeit einer solchen Reisewarnung nur unter folgenden Bedingungen zum Rücktritt berechtigt:
12.6a. bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis oder sonstigen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von max. drei (3) Tagen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogebühr von 60 % des bezahlten Entgelts,
12.6b. bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis unabhängigen oder sonstigen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von max. fünf (5) Tagen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogebühr von 40 % des bezahlten Entgelts,
12.6c. bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis oder sonstigen Umständen unabhängigen Quarantänedauer von mehr als fünf (5) Tagen im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogebühr von 30 % des bezahlten Entgelts.
12.7 Wurden die Quarantäneverpflichtungen bereits vor dem Zeitpunkt der Buchung verfügt, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht nach Punkt 12.6 zu.
12.8 In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Christian Wartusch nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Nichterscheinen oder des verspäteten Erscheinens zum vereinbarten Termin.
13. Unmöglichkeit der Leistung
13.1 Wenn die die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (zB Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc) nicht möglich ist, ist Christian Wartusch nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen von Christian Wartusch, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – zB an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.
13.2 Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 13.1 wird Christian Wartusch das anteilige Entgelt binnen 14 Tagen an den Kunden zurückzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.
13.3 Höhere Gewalt, insbesondere Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen wie Schließungen, sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien Christian Wartusch von seinen Leistungspflichten.
13.4 Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 13.3 stellt Christian Wartusch über das anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 14 Tagen an den Kunden zurück. Diesbezüglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.
14. Leistungserbringung
Christian Wartusch behält sich das Recht vor, vor Beginn eines jeden Skikurstages eine Fiebermessung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei jedem Kunden vorzunehmen und im Falle von erhöhter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten (z.B.: COVID-19), die ein Risiko für andere Skikursteilnehmer sowie für Lehrkräfte und Betreuungspersonen darstellen können, nach eigenem Ermessen den Kunden vom Unterricht auszuschließen. Der Kunde hat in diesen Fällen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden Gutschrift.
15. Haftungsbeschränkung
15.2 Christian Wartusch haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten Christian Wartusch selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Haupflichten betrifft.
15.3 Christian Wartusch übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden von Christian Wartusch sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden.
15.4 Unabhängig vom Verschulden haftet Christian Wartusch nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen.
15.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw im Falle von Lawinenausrüstung, mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.
15.6 Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
16. Pflichten des Kunden
Weiters verpflichtet sich der Kunde bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht am Skikurs teilzunehmen. Insbesondere bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Atembeschwerden etc.) verpflichtet sich der Kunden von einer Teilnahme am Skikurs Abstand zu nehmen. Sofern der Kunde einen Gruppenkurs gebucht hat, kann er bei Vorlage eines ärztlichen Attests das in dieser AGB vorgesehene Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.
17. Sonstiges Bestimmungen
Mündliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.