{"id":6449,"date":"2018-03-15T16:15:00","date_gmt":"2018-03-15T15:15:00","guid":{"rendered":"https:\/\/alpin-pro.at\/?page_id=6449"},"modified":"2020-11-26T14:25:05","modified_gmt":"2020-11-26T13:25:05","slug":"agb-christian","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/alpin-pro.at\/en\/agb-christian\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Christian Wartusch"},"content":{"rendered":"<p><section   class=\"fw-main-row-custom fw-main-row-top  fw_theme_bg_fw-custom fw-section-image fw-section-height-md  fw-section-position-back tf-sh-83d53228acf53bca7609ef36ce60b20b\"  style=\" background-image:url(https:\/\/alpin-pro.at\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/alpinpro-panorama.jpg); background-repeat: no-repeat; background-position: center top; background-size: cover;\"  >\n\t\t\t<div class=\"fw-container\" >\n\t\t\t<\/div>\n\t<\/section><section   class=\"fw-main-row-custom  fw_theme_bg_color_5 auto  fw-section-position-back tf-sh-141366966cb85bad1d406bee174aa05d\"    >\n\t\t\t<div class=\"fw-container\" >\n\t\t<div class=\"fw-row\">\n\t<div id=\"column-69e810bd8c528\" class=\"fw-col-sm-12 tf-sh-78e5c7b85cff474a6f021014e8f8cf38\" >\n\t<div class=\"fw-wrap-col-inner clearfix\"   >\n\t\t\t\t<div class=\"fw-col-inner\">\n\t\t\t<div class=\"fw-heading fw-heading-left  fw-heading-with-subtitle tf-sh-ab1c6ba18d522ac0ec2089409c62cea6\" >\n\t\t\t<h1 class=\"fw-special-title\">Terms of Service<\/h1>\n\t\n\t\n\t\t\t<div class=\"fw-special-subtitle\">Christian Wartusch<\/div>\n\t<\/div>\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div><\/div>\n\n<div class=\"fw-row\">\n\t<div id=\"column-69e810bd8c963\" class=\"fw-col-sm-6 tf-sh-b48884890b5927fd64d931cf3335640a\" >\n\t<div class=\"fw-wrap-col-inner clearfix\"   >\n\t\t\t\t<div class=\"fw-col-inner\">\n\t\t\t<div class=\"fw-text-box tf-sh-c737b46c4d3051637b74d8e528307bdb\" >\n\t<div class=\"fw-text-inner\">\n\t\t<p><strong>1. Allgemeines<br \/><\/strong>Soweit nicht ausdr\u00fccklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4fte zwischen Christian Wartusch (staatl. gepr\u00fcfter Skilehrer, staatl. gepr\u00fcfter Berg- und Skif\u00fchrer, D- Trainer, gepr\u00fcfter Snowboardlehrer, Langlauflehrer-Anw\u00e4rter, Canyoningguide, Seilzugangstechniker Level 2) als konzessionierter Skilehrer (Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 12.10.2011) (in der Folge kurz: Christian Wartusch) und den Kunden diese AGB\u00b4s. Der Arbeitsbereich des Unternehmers per se ist die T\u00e4tigkeit als Schneesportlehrer.<\/p>\n<p>Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Skilaufes, Rennlauf, Skilanglaufes und Snowboard sowie das F\u00fchren und Begleiten beim Skilauf, Snowboard, Skitouren, Bergtouren, Hochtouren, Klettern, Eisklettern, Wanderungen, und Canyoning Festgehalten wird, dass Christian Wartusch keine Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges \u00fcbernimmt.<\/p>\n<p><strong>2. Vertragsabschluss f\u00fcr Angebote, Online-Preisanfragen und Preise<br \/><\/strong>Reservierungen f\u00fcr Privat und Gruppenkurse k\u00f6nnen via E-Mail oder telefonisch durchgef\u00fchrt werden. Reservierungen gelten erst nach Best\u00e4tigung durch Christian Wartusch als fest gebucht. Die Angebote des Christian Wartusch sind freibleibend. F\u00fcr die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschlie\u00dflich seine Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend; Nebenabreden gelten nur bei ausdr\u00fccklicher Best\u00e4tigung durch Christian Wartusch. Alle von Christian Wartusch genannten Preise sind in Euro und sofern nichts anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen; Preislisten sind ohne Gew\u00e4hr. F\u00fcr Druckfehler wird nicht gehaftet.<\/p>\n<p><strong>3. Zahlungsbedingungen<br \/><\/strong>F\u00fcr abgeschlossene Vertr\u00e4ge ist das Entgelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, f\u00fcr die durchzuf\u00fchrende Dienstleistung direkt an Christian Wartusch zu bezahlen. Mangels gegenteiliger Vereinbarung ist der Gesamtbetrag bis sp\u00e4testens 17:00 Uhr am Tag vor Beginn der Dienstleistung zu bezahlen. Bei Buchung der Dienstleitung am Tag vor deren Durchf\u00fchrung gilt vorgenanntes. Bei Buchung der Dienstleistung nach 17:00 Uhr respektive am selben Tag ist der gesamte Rechnungsbetrag unter einem an Christian Wartusch direkt zu Beginn der Dienstleistung zu bezahlen.<\/p>\n<p>Bei Zahlungsverzug durch den Besteller ist Christian Wartusch berechtigt, Verzugszinsen nach geltendem Recht einzufordern und\/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p><strong>4. Allgemeine Teilnahmebestimmungen<br \/><\/strong>Der Vertragspartner hat Christian Wartusch \u00fcber seine F\u00e4higkeiten und Erfahrungen im Skilauf, Skilanglauf, Snowboard, Klettern, Bergsport und Canyonig sowie im alpinen respektive hochalpinen Gel\u00e4nde wahrheitsgem\u00e4\u00df und umfassend aufzukl\u00e4ren sowie selbstst\u00e4ndig f\u00fcr eine dem Stand der Skitechnik und den \u00e4u\u00dferen Bedingungen entsprechende Ausr\u00fcstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er Christian Wartusch \u00fcber seine k\u00f6rperlichen F\u00e4higkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allf\u00e4llige Leiden, umfassend aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Vor Beginn jeder Unterrichtseinheit ist durch den Vertragspartner selbstst\u00e4ndig die \u00dcberpr\u00fcfung der Skiausr\u00fcstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Bei Kurseinheiten im alpinen respektive hochalpinen Gel\u00e4nde ist f\u00fcr die erforderliche, dem neusten Stand der Technik entsprechende und gepr\u00fcfte Sicherheitsausr\u00fcstung (LVS Ger\u00e4t, Sonde, Lawinenschaufel,Rucksack etc.) zu sorgen.<\/p>\n<p>Christian Wartusch \u00fcbernimmt Gruppen bis 10 Personen. Bei einer allf\u00e4lligen \u00dcberbuchung der Gruppenkurse des Vertragspartners ist Christian Wartusch berechtigt diesen an von ihm gew\u00e4hlte, seiner Ausbildung entsprechende Subunternehmer zu \u00fcbergeben, f\u00fcr welche er jedoch nicht haftet.<\/p>\n<p>Mangelt es dem Vertragspartner an seinen Kenntnissen und F\u00e4higkeiten ist Christian Wartusch berechtigt diesen vom Unterricht auszuschlie\u00dfen oder an einen von ihm gew\u00e4hlten, seiner Ausbildung entsprechenden Subunternehmer zu \u00fcbergeben, f\u00fcr welchen er nicht haftet. Der Vertragspartner hat die Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist Christian Wartusch zur sofortigen Vertragsaufl\u00f6sung berechtigt.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen hat der Vertragspartner s\u00e4mtliche Anweisungen zu befolgen, widrigenfalls Christian Wartusch berechtigt ist das Vertragsverh\u00e4ltnis mit sofortigen Wirkung aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>Die Teilnahme an Dienstleistungen von Christian Wartusch unter Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt Christian Wartusch zur umgehenden Vertragsaufl\u00f6sung.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner hat in den obgenannten F\u00e4llen keinen Anspruch auf R\u00fcckerstattung des geleisteten Entgeltes.<\/p>\n\t<\/div>\n<\/div><div class=\"fw-text-box tf-sh-d09eb27a27378709e05f7740ef5444e7\" >\n\t<div class=\"fw-text-inner\">\n\t\t<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5. Haftungsbestimmungen<br \/><\/strong>Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Christian Wartusch haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich f\u00fcr Sch\u00e4den welche direkt mit seiner T\u00e4tigkeit als konzessionierter Skilehrer, Berg- und Skif\u00fchrer oder Canyonigf\u00fchrer im Zusammenhang stehen und die vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.<\/p>\n<p><strong>6. Gew\u00e4hrleistung<br \/><\/strong>Der Vertragspartner hat allf\u00e4llige Reklamationen unverz\u00fcglich vor Ort direkt gegen\u00fcber Christian Wartusch bekanntzugeben, um f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgeltes. Anspr\u00fcche gegen Christian Wartusch sind sp\u00e4testens 4 Wochen nach entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p><strong>7. R\u00fccktritt<br \/><\/strong>Bei R\u00fccktritt des Vertrages innert nachstehender Zeitr\u00e4ume sind folgende aliquote Anteile des gesamten Entgeltes zu bezahlen:<\/p>\n<p>4 Wochen: 20 %<br \/>3 Wochen: 30 %<br \/>2 Wochen: 40 %<br \/>1 Woche: 60 %<br \/>3 Tage: 70 %<br \/>24 Stunden: 100 %<\/p>\n<p>Die R\u00fcckerstattung des Entgeltes respektive der Entfall der Bezahlung des Entgeltes ist nur bei Unfall, Krankheit (Vorlage eines \u00e4rztlichen Attestes) oder sonstigen schwerwiegenden und zu bescheinigenden Gr\u00fcnden m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Der in gegebenem Fall r\u00fcckzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tats\u00e4chlich erbrachten Dienstleistung f\u00fcr diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es k\u00f6nnen sich jedoch dabei die Tagess\u00e4tze erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder bei R\u00fccktritt w\u00e4hrend einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine R\u00fcckerstattung des Entgeltes und ist dieses in voller H\u00f6he zu entrichten.<\/p>\n<p>Bei witterungsbedingten Kursausf\u00e4llen (h\u00f6here Gewalt) oder Ersatzprogramm erfolgt keine R\u00fcckerstattung des geleisteten Entgeltes und ist dieses in voller H\u00f6he zu entrichten. Zudem ist Christian Wartusch berechtigt in einem solchen Falle die Kurseinheit zu verschieben oder abzusagen.<\/p>\n<p>Im Falle der Verhinderung von Christian Wartusch (Krankheit, Unfall, sonstige zu ber\u00fccksichtigungsw\u00fcrdigen Gr\u00fcnden) ist er berechtigt die Kurseinheit zu verschieben, abzusagen oder an einen, seiner Ausbildung entsprechenden Subunternehmer, f\u00fcr welchen er nicht haftet, weiterzugeben. Kommt es aus vorgenannten Gr\u00fcnden nicht zum Verrichten der Dienstleistung durch Christian Wartusch oder einen von ihm benannten Subunternehmer, hat der Vertragspartner das Recht den auf die ausgefallene Kurseinheit entfallenen, aliquoten Betrag des gesamten Entgeltes zur\u00fcckzuverlangen.<\/p>\n<p><strong>8. Erf\u00fcllungsort<br \/><\/strong>Gemeinde 6764 Lech am Arlberg<\/p>\n<p><strong>9. Gerichtsstand<br \/><\/strong>Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das f\u00fcr die Gemeinde 6764 Lech am Arlberg zust\u00e4ndige Gericht ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p><strong>10. Rechtswahl<br \/><\/strong>Es gilt \u00f6sterreichisches Recht.<\/p>\n<p><strong>11. Rechtswirksamkeit<br \/><\/strong>Sollten einzelne dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgesch\u00e4ftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n\t<\/div>\n<\/div>\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div><div id=\"column-69e810bd8ced1\" class=\"fw-col-sm-6 tf-sh-bf08be405439e4ec2e77b20bee5be5f8\" >\n\t<div class=\"fw-wrap-col-inner clearfix\"   >\n\t\t\t\t<div class=\"fw-col-inner\">\n\t\t\t<div class=\"fw-text-box tf-sh-bdcbd0156a901a3b456c3b90cb9ca609\" >\n\t<div class=\"fw-text-inner\">\n\t\t<p><strong>12. R\u00fccktrittsrecht<br \/><\/strong>12.6 Existiert im Herkunftsland des Kunden eine Reisewarnung wegen COVID-19 oder \u00e4hnlicher Epidemien\/Pandemien u\u00e4, die auch das Gebiet der Dienstleistungserbringung umfasst, ist der Kunde bei allgemeiner Vorhersehbarkeit einer solchen Reisewarnung nur unter folgenden Bedingungen zum R\u00fccktritt berechtigt:<\/p>\n<p>12.6a. bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis oder sonstigen Umst\u00e4nden unabh\u00e4ngigen Quarant\u00e4nedauer von max. drei (3) Tagen im Fall der R\u00fcckkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogeb\u00fchr von 60 % des bezahlten Entgelts,<\/p>\n<p>12.6b. bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis unabh\u00e4ngigen oder sonstigen Umst\u00e4nden unabh\u00e4ngigen Quarant\u00e4nedauer von max. f\u00fcnf (5) Tagen im Fall der R\u00fcckkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogeb\u00fchr von 40 % des bezahlten Entgelts,<\/p>\n<p>12.6c. bei einer zwingenden, von einem negativen Testergebnis oder sonstigen Umst\u00e4nden unabh\u00e4ngigen Quarant\u00e4nedauer von mehr als f\u00fcnf (5) Tagen im Fall der R\u00fcckkehr ins Herkunftsland gegen eine Stornogeb\u00fchr von 30 % des bezahlten Entgelts.<\/p>\n<p>12.7 Wurden die Quarant\u00e4neverpflichtungen bereits vor dem Zeitpunkt der Buchung verf\u00fcgt, steht dem Kunden kein R\u00fccktrittsrecht nach Punkt 12.6 zu.<\/p>\n<p>12.8 In allen anderen F\u00e4llen ist der Kunde ohne ausdr\u00fcckliche, schriftliche Zustimmung von Christian Wartusch nicht zum R\u00fccktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr den Fall des Nichterscheinen oder des versp\u00e4teten Erscheinens zum vereinbarten Termin.<\/p>\n<p><strong>13. Unm\u00f6glichkeit der Leistung<br \/><\/strong>13.1 Wenn die die Durchf\u00fchrung der Dienstleistung aus Sicherheitsgr\u00fcnden (zB Witterungsverh\u00e4ltnisse, Lawinengefahr, etc) nicht m\u00f6glich ist, ist Christian Wartusch nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen von Christian Wartusch, die Unm\u00f6glichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unm\u00f6glichkeit \u2013 zB an drei von f\u00fcnf Tagen ist kein Skiunterricht m\u00f6glich \u2013 die Durchf\u00fchrung des m\u00f6glichen Leistungsteils unber\u00fchrt l\u00e4sst.<\/p>\n<p>13.2 Im Falle der (teilweisen oder g\u00e4nzlichen) Leistungsunm\u00f6glichkeit gem\u00e4\u00df Punkt 13.1 wird Christian Wartusch das anteilige Entgelt binnen 14 Tagen an den Kunden zur\u00fcckzahlen. Ein dar\u00fcber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.<\/p>\n<p>13.3 H\u00f6here Gewalt, insbesondere Epidemien, Pandemien, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen wie Schlie\u00dfungen, sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien Christian Wartusch von seinen Leistungspflichten.<\/p>\n<p>13.4 Im Falle der (teilweisen oder g\u00e4nzlichen) Leistungsunm\u00f6glichkeit gem\u00e4\u00df Punkt 13.3 stellt Christian Wartusch \u00fcber das anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 14 Tagen an den Kunden zur\u00fcck. Diesbez\u00fcglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein dar\u00fcber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allf\u00e4lliges R\u00fccktrittsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>14. Leistungserbringung<br \/><\/strong>Christian Wartusch beh\u00e4lt sich das Recht vor, vor Beginn eines jeden Skikurstages eine Fiebermessung unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei jedem Kunden vorzunehmen und im Falle von erh\u00f6hter Temperatur, Fieber oder sonstigen deutlichen Anzeichen auf ansteckende Krankheiten (z.B.: COVID-19), die ein Risiko f\u00fcr andere Skikursteilnehmer sowie f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte und Betreuungspersonen darstellen k\u00f6nnen, nach eigenem Ermessen den Kunden vom Unterricht auszuschlie\u00dfen. Der Kunde hat in diesen F\u00e4llen nach seiner Wahl entweder Anspruch auf eine anteilige R\u00fcckerstattung eines bereits geleisteten Entgelts oder auf Ausstellung einer entsprechenden Gutschrift.<\/p>\n<p><strong>15. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><br \/>15.2 Christian Wartusch haftet \u2013 mit Ausnahme von Personensch\u00e4den \u2013 nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, soweit die Sch\u00e4den nicht auf einem vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhalten Christian Wartusch selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Haupflichten betrifft.<\/p>\n<p>15.3 Christian Wartusch \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die der Kunde w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden von Christian Wartusch sich selbst oder anderen Personen zuf\u00fcgt oder durch diese ihm zugef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>15.4 Unabh\u00e4ngig vom Verschulden haftet Christian Wartusch nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn, reine Verm\u00f6genssch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>15.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begr\u00fcnden kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere f\u00fcr die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausr\u00fcstung (z.B. Lawinensuchger\u00e4t bei Fahrten im freien Gel\u00e4nde) zu tragen bzw im Falle von Lawinenausr\u00fcstung, mitzuf\u00fchren.\u00a0Sturzhelme und Sicherheitsausr\u00fcstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.<\/p>\n<p>15.6 Es wird ausdr\u00fccklich festgehalten, dass die Aus\u00fcbung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gel\u00e4nde ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht g\u00e4nzlich ausgeschlossen werden kann.<\/p>\n<p><strong>16. Pflichten des Kunden<br \/><\/strong>Weiters verpflichtet sich der Kunde bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht am Skikurs teilzunehmen. Insbesondere bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, M\u00fcdigkeit, Atembeschwerden etc.) verpflichtet sich der Kunden von einer Teilnahme am Skikurs Abstand zu nehmen. Sofern der Kunde einen Gruppenkurs gebucht hat, kann er bei Vorlage eines \u00e4rztlichen Attests das in dieser AGB vorgesehene R\u00fccktrittsrecht in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p><strong>17. Sonstiges Bestimmungen<br \/><\/strong>M\u00fcndliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.<\/p>\n\t<\/div>\n<\/div>\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div><\/div>\n\n\t<\/div>\n\t<\/section><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Christian Wartusch 1. AllgemeinesSoweit nicht ausdr\u00fccklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4fte zwischen Christian Wartusch (staatl. gepr\u00fcfter Skilehrer, staatl. gepr\u00fcfter Berg- und Skif\u00fchrer, D- Trainer, gepr\u00fcfter Snowboardlehrer, Langlauflehrer-Anw\u00e4rter, Canyoningguide, Seilzugangstechniker Level 2) als konzessionierter Skilehrer (Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 12.10.2011) (in der Folge kurz: Christian Wartusch) und den Kunden diese AGB\u00b4s. 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